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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 22. August 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Stefanie Blochwitz Fotografie (nachfolgend „Fotografin"). Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder.

Geltungsbereich

1. Diese Bedingungen gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte durch die Kundin oder den Kunden beziehungsweise mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung.

3. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese Bedingungen auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Leistungen der Fotografin, Rechte und Pflichten der Kundschaft

4. Ohne anderweitige Vereinbarung liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen der Fotografin.

5. Die Fotografin ist für die Beschaffung der Kameras und sonstigen Geräte zuständig, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind.

6. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann die Fotografin Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen, etwa Assistenz, Visagistin oder Stylistin.

7. Die Kundschaft erkennt an, dass es sich beim gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Bundesgesetzes über das Urheberrecht (URG) vom 9. Oktober 1992 handelt.

8. Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.

9. Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum der Fotografin. An überlassenem Bildmaterial besteht kein Retentionsrecht.

10. Zur Verfügung gestelltes Bildmaterial ist mit aller Sorgfalt zu behandeln. Die Bilder werden im gelieferten Zustand verwendet; Veränderungen, Bearbeitungen und der Einsatz von Filtern, etwa Instagram-Filtern, bedürfen der Zustimmung.

11. Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Danach gilt das Bildmaterial als genehmigt.

12. Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen beziehungsweise zugänglich sind.

13. Wird dieser Verpflichtung nach Ziffer 12 nicht nachgekommen oder eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin verschoben, haftet die Kundschaft für den Ersatz bereits angefallener Kosten und Drittkosten. Zudem besteht Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung.

14. Die Zustimmung der zu fotografierenden Personen (Model Release) sowie der am Ort berechtigten Personen (Location Release) einzuholen, obliegt der Kundschaft, sofern sie die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.

15. Die Fotografin darf die Kundschaft als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer Form.

Nutzungsrechte

16. Mit Lieferung und Bezahlung des Werks erwirbt die Kundschaft eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Eine Weiterlizenzierung an Dritte ist darin nicht enthalten.

17. Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150 % des Aufnahmehonorars geschuldet, mindestens jedoch 150 % des entsprechenden Tarifs der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive).

18. Die Fotografin kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen und, vorbehältlich anderweitiger Abmachung, an Dritte lizenzieren. Die Veröffentlichung von Personenaufnahmen erfolgt ausschliesslich mit gesonderter schriftlicher Einwilligung der abgebildeten Person; diese ist freiwillig und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.

19. Exklusivrechte und Sperrfristen zugunsten der Kundschaft werden gesondert vereinbart und vergütet.

20. Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing beziehungsweise Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin gestattet.

21. Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.

22. Bei Verwendung des Werks ist, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung zu sorgen.

23. Bei Verwendung des Bildmaterials durch die Fotografin für eigene Zwecke oder bei Lizenzierung an Dritte sorgt die Fotografin dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.

24. KI-generierte Inhalte sind vom Urheberrecht ausgeschlossen. Eine Übertragung von Nutzungsrechten daran ist nicht möglich.

Einsatz KI-gestützter Werkzeuge in der Bildbearbeitung

25. Im Rahmen der Bildbearbeitung, der Bildauswahl sowie zur Optimierung von Arbeitsprozessen kommen ausgewählte, KI-gestützte Softwarelösungen zum Einsatz. Sie dienen der Effizienz und der Qualität im kreativen Arbeitsablauf. Dazu zählen insbesondere:

26. Diese Werkzeuge werden teilweise auf Servern ausserhalb der EU betrieben. Die Bilddaten werden dabei ausschliesslich projektbezogen, temporär und automatisiert bearbeitet, etwa zur Bildvorauswahl oder Retusche. Es erfolgt keine biometrische Analyse, keine Identifikation von Personen sowie keine dauerhafte Speicherung oder Weitergabe der Daten an Dritte.

27. Mit der Beauftragung besteht Einverständnis, dass diese Technologien im Rahmen der vereinbarten Leistungen eingesetzt werden dürfen. Bei Widerspruch genügt eine Mitteilung vor dem Shooting, damit alternative Arbeitsabläufe eingesetzt werden können.

Honorar

28. Das vereinbarte Honorar ist zuzüglich Mehrwertsteuer geschuldet und zahlbar innert 14 Tagen ab Rechnungstellung. Bei Hochzeitsreportagen werden Anzahlungen zur Terminfixierung gemäss Hochzeitsvertrag fällig.

29. Bei umfangreichen Produktionen, insbesondere mit grossen finanziellen Vorleistungen der Fotografin, besteht Anspruch auf eine Akontozahlung von mindestens einem Drittel der Produktionskosten.

30. Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen – etwa Honorare für Hilfspersonen und Modelle, Ausrüstungsmieten, Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten und Spesen – sind im Honorar nicht enthalten und gehen zulasten der Kundschaft.

31. Bei digitalen Produktionen wird die Bildbearbeitung – RAW-Konversion, Farb- und Tonwertanpassung, Bildauswahl, Retusche – gesondert in Rechnung gestellt.

32. Bei digitalen Produktionen fällt eine Kamerapauschale an. Diese ist von den Kosten für die Bildbearbeitung unabhängig und berechnet sich nach Grösse und Umfang der eingesetzten Ausrüstung.

33. Das Honorar gemäss Ziffer 28 ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial unbenutzt bleibt.

34. Bei Lieferung von Bildmaterial aus dem Archiv der Fotografin fällt nebst der Lizenzgebühr eine Archivnutzungsgebühr an. Diese berechnet sich nach dem Tarif der SAB.

Datenschutz

Die Bearbeitung deiner Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen (revDSG und DSGVO). Einzelheiten finden sich in der Datenschutzerklärung.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

35. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Fotografin in Chur, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Post für dich.

Jeden Samstag ein Brief von mir: woran ich gerade arbeite, was ich unterwegs sehe, und was dir vor der Kamera hilft. Dazu freie Termine und Aktionen, bevor sie öffentlich werden.

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